Verhaltensregeln

Verhaltensregeln / Benutzerordnung SB-Plätze

Geöffnet Mo-Sa 07.00-21.00 Uhr außer Sonn- und Feiertags

Die Benutzung der SB-Anlage ist nur für die Reinigung von Fahrzeugen und unter Beachtung folgender Voraussetzungen gestattet:

  • Wasch- und Saugplätze sind ausschließlich für Krafträder, Fahrräder, PKW, Kleinbusse, Anhänger, Wohnmobile und Wohnanhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 5,0t bestimmt.

Verboten sind:

  • Reinigung von fett-, öl- und farbhaltigen Geräten, Zubehör und Maschinen
  • Reinigung von Baustellenfahrzeugen, Baumaschinen und Landmaschinen 
  • Motorwäschen
  • Fremdchemie
  • Räderwechsel, Reparaturen - Wartungsarbeiten, sowie Öl- und Bremsflüssigkeiten wechseln

Zur Beachtung:

  • Der Wasch- und Saugplatz ist nach der Reinigung in einem sauberen Zustand zu verlassen.
  • Beachten Sie die Höhenbegrenzungen/Angaben (3,55 m).
  • Bürstennutzung nur in Verbindung mit dem Programm „Softwaschbürste"
  • Die Bürstennutzung ist kostenpflichtig!
  • Ladeflächen sind vor der Wäsche von groben Schmutz, wie Erde, Sand, Beton, Metalschrott, Holz o.ä. zu befreien. Die Entsorgung darf nicht auf dem Betriebsgelände erfolgen und geht zu Lasten des Kunden!

Unsere Reinigungsgeräte werden von uns ständig überwacht und gewartet. Der Benutzer hat sich vor der Benutzung der Bürsten und Lanzen zu überzeugen, dass sich diese in einem sauberen und einwandfreien Zustand befinden.

Bei erkennbaren Schäden oder Mängeln der Geräte hat der Benutzer vor Inbetriebnahme das Betriebspersonal zu informieren oder eine andere Waschbox anzufahren.

  • Auf dem Gelände der Anlage gelten die Vorschriften der StVO.
  • Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • In die vorhandenen Mülleimer darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden.
  • Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Gewährleistung/Haftung (AGBs)

1. Wir gewährleisten eine dem Stand der Technik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Kommt es auf Grund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung des Fahrzeuges, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich dem Bedienpersonal oder per E-Mail (info@waschparkdauborn.de) zu melden. Später angemeldete Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.

2. Der Kunde Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenpersonal oder dem Anlagenbetreiber per E-Mail (info@waschparkdauborn.de) noch vor Verlassen des Betriebsgeländes mitzuteilen.

3. Für Unfälle aufgrund von Glatteis/Schnee wird nur gehaftet, wenn das Anlagenpersonal das Eis/den Schnee vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht entfernt hat.

4. Der Benutzer muss sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlagen (SB- Sauger,-Mattenreiniger, -Waschboxen) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile (z.B. Waschbürsten, Waschlanzen o.ä.) überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.

5. Die SB-Anlagen und ihre Teile dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.

6. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seines Erfüllungsgehilfen.

7. Die SB-Anlage und ihre Anlagenteile dürfen nicht zur Innenreinigung, vor allem nicht zur Innenreinigung von Transportfahrzeugen verwendet werden.

8. Beim Eintritt eines Schadens an Kraftfahrzeugen durch den Reinigungsvorgang haften wir nur für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden insbesondere Entschädigungen wegen Nutzungsausfall, Wertminderung oder Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges werden nicht ersetzt, es sei denn, die Haftung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Des weiteren haften wir nicht für Schäden die durch Nichtbeachtung der Benutzerordnung oder sonstige Benutzerhinweise verursacht werden, es sei denn, die Mithaftung beruht auf Vorsatz.

Staubsauger

10. Vorsicht beim Saugen: Aufgrund der Saugkraft der Sauger ist es möglich, dass lose im Fahrzeug liegende Teile oder Gegenstände aufgesaugt werden. Hierfür besteht keine Haftung des Anlagenbetreibers.

11. Vor dem Saugen hat sich der Nutzer von dem ordnungsgemäßen Zustand der Saugerdüse zu überzeugen. Im Zweifelsfalle hat das Saugen zu unterbleiben und der Betreiber/Personal ist zu verständigen oder ein anderer Saugerplatz anzufahren.

12. Die Sauger dürfen ausschließlich zur Innenreinigung normalverschmutzter Fahrzeuge benutzt werden. Der Kofferraum darf nur ausgesaugt werden, wenn sich darin Pkw-übliche Verschmutzungen befinden (keine Industriestäube o.ä.).

13. Beim Saugen ist größte Sorgfalt anzuwenden. Die Saugerdüse darf nicht auf empfindliche Oberflächen direkt aufgesetzt werden (z.B. Leder, Alcantara, Bildschirmmonitore usw.).

Mattenwäscher

14. Den Mattenwäscher nur für Stoff und Gummifußmatten benutzen. Keine Anderen Gegenstände in die Öffnung halten. Die Matte vor den Einziehen mit beiden Händen festhalten. Sollte eine Matte eingezogen werden, nicht den Not/Aus Taster betätigen. Die Matte kann ganz einfach über die Klappe an der Front herausgenommen werden.